Die fünf Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur (StÄUN) in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Ueckermünde sind für den Vollzug umweltspezifischer bundes- und landesrechtlicher Vorschriften sowie Vorschriften der EU zuständig.
Sie befassen sich mit folgenden Aufgabengebieten:
Die StÄUN bearbeiten hauptsächlich Aufgaben, die landkreisübergreifende Bedeutung haben, spezielle Fachkenntnisse oder eine aufwendige technische Ausstattung erfordern.